Seit dem 1. März 2007 ist die Teilnahme am „Begleitendes Fahren
mit 17“ in Thüringen möglich.
Voraussetzung für Fahrschüler:
mindestens 16 ½ Jahre alt bei
Ausbildungsbeginn
Nach bestandener Prüfung, frühestens ab 17. Geburtstag, darf nur
in Begleitung gefahren werden.
Voraussetzung für Begleiter:
in Prüfbescheinigung des Teilnehmers am „Begleitendes
Fahren mit 17“ eingetragen
mindestens 30 Jahre alt
mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
Klasse B
nicht mehr als 3 Punkte im
Verkehrszentralregister in Flensburg
http://www.bf17-thueringen.de/