Seit dem 1. März 2007 ist die Teilnahme am „Begleitendes Fahren mit 17“ in Thüringen möglich.

 

 

Voraussetzung für Fahrschüler:

 

aatobul1  mindestens 16 ½ Jahre alt bei Ausbildungsbeginn

 

Nach bestandener Prüfung, frühestens ab 17. Geburtstag, darf nur in Begleitung gefahren werden.

 

 

Voraussetzung für Begleiter:

 

aatobul1  in Prüfbescheinigung des Teilnehmers am „Begleitendes Fahren mit 17“ eingetragen

 

aatobul1  mindestens 30 Jahre alt

 

aatobul1  mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

 

aatobul1  nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

 

 

http://www.bf17-thueringen.de/