Die praktische Ausbildung

 

Gemäß der Fahrschülerausbildungsordnung müssen nach der vorgeschriebenen Grundausbildung in den Klassen B, A und A1 folgende besonderen Ausbildungsfahrten durchgeführt werden:

 

posbul1a   5 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen

posbul1a   4 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen

posbul1a   3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

 

Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A:

 

posbul1a   3 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen

posbul1a   2 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen

posbul1a   1 Stunde mit 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

 

                                              Fahrzeug für die Klasse B:

 

                                Golf V 2                       

 

                                                                             VW Golf  TDI