Die praktische Ausbildung
Gemäß der
Fahrschülerausbildungsordnung müssen nach der vorgeschriebenen Grundausbildung
in den Klassen B, A und A1 folgende besonderen Ausbildungsfahrten durchgeführt
werden:
5 Stunden zu je 45 Minuten
auf Bundes- oder Landstraßen
4 Stunden zu je 45 Minuten auf
Autobahnen
3 Stunden zu je 45 Minuten bei
Dämmerung oder Dunkelheit
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A:
3 Stunden zu je 45
Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
2 Stunden zu je 45 Minuten auf
Autobahnen
1 Stunde mit 45 Minuten bei Dämmerung
oder Dunkelheit
Fahrzeug für die Klasse B: