Die theoretische Ausbildung
Gemäß
der Fahrschülerausbildungsordnung hat die theoretische Ausbildung
folgenden Mindestumfang:
Der
Grundstoff für die Klassen B, A, A1 und M beträgt 12 Doppelstunden zu je 90
Minuten.
Danach
folgt für die Klassen B und M klassenspezifischer Stoff von 2 Doppelstunden zu
je 90 Minuten und für die Klassen A und A1 klassenspezifischer Stoff von 4
Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Bei
einer Erweiterung kann der Grundstoff um 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
gekürzt werden.
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