Die theoretische Ausbildung

 

 

Gemäß der Fahrschülerausbildungsordnung hat die theoretische Ausbildung folgenden Mindestumfang:

 

Der Grundstoff für die Klassen B, A, A1 und M beträgt 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

 

Danach folgt für die Klassen B und M klassenspezifischer Stoff von 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten und für die Klassen A und A1 klassenspezifischer Stoff von 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

 

Bei einer Erweiterung kann der Grundstoff um 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten gekürzt werden.

 

Neu!: Unsere elektronischen Lehrmittel!

          Das Lernen am PC mit noch mehr Spaß!

 

 

Fahrenlernenmax.jpg