
Bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis der
Klassen A1, A und B bekommt Ihr den Führerschein für 2 Jahre auf Probe.
Danach erlischt die Probezeit automatisch.
Wird man
in der Probezeit auffällig (Ordnungswidrigkeit über 35,00 €), ist meist ein
Aufbauseminar fällig und die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.
Die Aufbauseminare dürfen nur in den dazu
berechtigten Fahrschulen durchgeführt werden.
Unsere Fahrschule ist dazu berechtigt. Wollt
(oder müsst) Ihr Einzelheiten hierzu erfahren, dann ruft uns einfach an oder
schickt eine Mail.