Nächster Kurs beginnt am
1. Juni 2021
um 17:00
Letzte Seitenaktualisierung am 06. Januar 2021
AM
Mopeds 1 bis zu
45 km/h
ab 15 Jahren 2
BF17
Begleitetes Fahren
mit PKW 3
ab 17 Jahren
B
PKW 3
bis 3,5 t
ab 18 Jahren
B96
PKW 3 mit Anhänger
bis 4,25 t
ab 18 Jahren
1) einschl. SIMSON bis 50 cm³ mit Zulassung vor dem 28. Februar 1992
2) In Thüringen und in weiteren Bundesländern ab 15 Jahren möglich.
3) Die Ausbildung erfolgt auf einem PKW mit Schaltgetriebe.
In Thüringen kannst Du Deinen Moped-Führerschein schon mit 15 Jahren erwerben. Du bekommst also die Möglichkeit, bereits mit der Vollendung des 15. Lebensjahres ein Kleinkraftrad oder Moped zu fahren.
Nach dem Ablauf des Modellversuch „Moped mit 15“ obliegt es jedem Bundesland selbst, ob es den Moped-Führerschein mit 15 einführt. In den meisten Bundesländern ist der Führerscheinerwerb mit 15 Jahren ab 2020 möglich. Einige Bundesländer, darunter Niedersachsen, haben jedoch keine Einführung vorgesehen.
In Niedersachsen gilt die Regelung also bisher noch nicht: Fährst Du vor Vollendung Deines 16. Lebensjahres mit einem Fahrzeug der Klasse AM in des benachbarte Niedersachsen, begehst Du eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Deinen PKW-Führerschein bekommst Du ab 18 Jahren. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ist es Dir jedoch möglich bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B, also PKW, zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit Auflagen verbunden. Du darfst vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
Der Begleiter muß in der Prüfbescheinigung des Teilnehmers am „Begleitendes Fahren mit 17“ eingetragen sein. Die Person muß mindestens 30 Jahre alt und wenigstens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Weiterhin darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Beantragung registriert sein.
Bei diesem Teil der Ausbildung lernst Du die Verkehrsregeln kennen. Wie verhältst Du Dich im Straßenverkehr? Wer kann an Kreuzungen zuerst fahren? Wo darfst Du parken? All diese Fragen werden hier beantwortet.
Wir sind keine Schule. Wir gehen locker miteinander um. Die Kurse finden in einem Kreis von 6 bis 10 Fahrschülern statt. So macht Fahrschule Spaß. Und Du kannst den Lernstoff gut aufnehmen.
Mit unserem Online-Training kannst Du bequem von zu Hause oder von unterwegs aus lernen. So kannst Du Dich optimal auf die theoretische Prüfung vorbereiten.
Für die Theorie benötigst Du mindestens:
Jede Doppelstunde dauert 90 Minuten.
Wenn Du soweit bist, wirst Du zur theorethischen Prüfung zugelassen.
Mit dem Bestehen der theorethischen Prüfung beendest Du diesen Teil der Ausbildung.
Jetzt geht es richtig los. Was Du im theoretischen Teil gelernt hast, kannst Du jetzt unter Beweis stellen: Du darfst selbst fahren. Keine Sorge, ich bin immer in der Nähe und helfe Dir, wenn Du Hilfe brauchst. So bist du immer auf der sicheren Seite.
Hier lernst Du das Fahrzeug richtig zu bedienen und zu beherrschen. Von den ersten „Gehversuchen“ bis zur „Prüfungsreife“ helfe ich Dir, Dich im täglichen Straßenverkehr zurechtzufindest und wie Du auch in brenzligen Situationen richtig reagierst.
Die Menge der Übungsfahrten richtet sich grundsätzlich nach Deinem Lernfortschritt. Für die praktische Ausbildung in den Klasse B benötigst Du aber mindestens 12 absolvierte Fahrstunden:
Jede Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Wir werden solange üben, bis Du Dich sicher genug fühlst und die praktische Prüfung angehen kannst.
Mit Bestehen der praktischen Prüfung hast Du die Ausbildung abgeschlossen und erhältst Deinen Führerschein.
Räumlichkeiten der Fahrschule für die theoretische Ausbildung
VW Tiguan mit Schaltgetriebe für die B-Ausbildung
Motorroller mit einer Höchst­geschwin­dig­keit 45 km/h für die AM-Ausbildung
Fahrschule Buchmann
Heimstraße 27
99755 Ellrich
Telefon: 036332 - 20635
Mobil: 0162 - 2949345
ellrich@fahrschule-buchmann.de